Mit Sicherheit in guten Händen!
Maschinensicherheit
Sichere Maschinen in Europa sind das Ziel der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MaschRL). In dieser Richtlinie werden die grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen definiert und Anforderungen an Dokumentation und Kennzeichnung von Maschinen festgelegt. Durch das Anbringen des bekannten CE-Zeichens wird die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen dokumentiert. Damit können diese Maschinen in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Leistungen
- Risikobeurteilung zur Ermittlung der für eine Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- Konformitätsbewertungen von:
- im Anhang IV aufgeführten Maschinen
- nicht im Anhang IV aufgeführten Maschinen, (Fördermaschinen, Krane, Hebezeuge, Anschlagmittel oder Produktionslinien- und Verpackungsmaschinen)
- EG-Baumusterprüfung:
- für Hebebühnen für Fahrzeuge (Anhang IV, Nr. 16)
- für Maschinen zum Heben von Personen (Anhang IV, Nr. 17)
- Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen (Anhang IV, Nr. 21)
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrenanalysen und Risikobewertung
- Gutachterliche Stellungnahmen
- Unterstützung bei der Inverkehrbringung